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Immobilienrente: Das Eigenheim im Ruhestand zu Geld machen und weiter in der eigenen Immobilie wohnen bleiben. - Wir zeigen Ihnen, wie Sie dabei am besten vorgehen.
Über mehr Geld zu verfügen und trotzdem in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben? Was sich wie ein Traum anhört, ist mit einer Immobilienrente möglich.
Eine eigene Immobilie stellt oft die größte Investition im Leben dar. Das eigene Haus ist bei vielen Menschen beliebt, um den Lebensabend abzusichern. Jahrelang haben Sie die Immobilie abbezahlt und jetzt ist ein Großteil Ihres Vermögens in den eigenen vier Wänden gebunden und steht Ihnen nicht mehr zur freien Verfügung.
Im Alter ändern sich häufig die Bedürfnisse und es kann sein, dass man Geld für altersgerechte Umbauten oder zur Erfüllung von Wünschen benötigt. Viele ältere Menschen fragen sich im Ruhestand: "Wie kann ich mein Haus verkaufen und darin wohnen bleiben?"
Wir erklären Ihnen, wie Sie das Betongold wieder flüssig machen und das Geld für die Gestaltung des Lebensabends nutzen können. Hier erfahren Sie, welche Modelle der Immobilienverrentung existieren, wie sie funktionieren und für wen sich welches Modell anbietet.
Die Immobilienrente stellt eine Form der Altersfinanzierung als Zusatzrente dar. Sie können zwischen verschiedenen Modellen wählen und das für Sie passende finden. Es bestehen je nach Immobilienrententyp unterschiedliche Einstiegsalter. Die Leibrente ist eine klassische Form der Immobilienverrentung, bei der Sie Ihr Haus oder Eigentumswohnung (teilweise) verkaufen. Sie erhalten den Erlös und verfügen nun über Kapital, das nicht mehr an Ihre Immobilie gebunden ist.
Bei anderen Varianten wird lediglich ein Teil der Immobilie verkauft oder man bleibt sogar Eigentümer der kompletten Immobilie und man erhält dann eine Rente aus einer Umkehrhypothek. Die Rente kann für einen definierten Zeitraum oder lebenslang ausbezahlt werden. Ist der Zeitraum begrenzt, fällt die Immobilienrente in der Regel höher aus bei einer auf Lebenszeit. Eine Befristung ist besonders attraktiv, wenn man nicht von der Immobilienrente abhängig ist und/oder nur einen bestimmten Zeitraum überbrücken will.
Der große Vorteil von allen Varianten: Sie können in Ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben und sparen sich die Mühen eines Umzuges. Ihr lebenslanges Wohnrecht wird notariell im Grundbuch eingetragen und ist somit abgesichert.
Sie können grundsätzlich zwischen diesen vier Varianten einer Immobilienverrentung wählen, um entweder eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente zu erhalten:
Die Immobilienrente ist ein sogenanntes "Equity Release Modell". Das bedeutet, dass in der Immobilie gebundenes Kapital mit dem Verkauf anhand von Rentenzahlungen bzw. einer Einmalzahlung freigesetzt wird. Meist wird dabei ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht eingeräumt.
Beim Verkauf Ihrer Immobilie gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, um einen möglichst hohen Verkaufserlös erzielen zu können. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Beim erfolgreichen Immobilienverkauf ist ein guter Preis entscheidend. Doch oftmals haben Verkäufer unrealistische Preisvorstellungen. Durch eine professionelle Immobilienbewertung können Sie den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie erfahren.
Welcher Immobilienmakler ist am besten für den Verkauf Ihres Hauses, Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstückes geeignet? Um bei der Suche erfolgreich zu sein, erfahren Sie hier alles Wissenswerte.
Der Verkauf des Hauses auf Rentenbasis ist vor allem für Senioren interessant, die kinderlos sind, die ihre Immobilie nicht vererben wollen und die die Immobilienrente zur Aufstockung ihrer Einnahmen benötigen.
Eine Alternative bietet der Teilverkauf, bei diesem Modell können Sie immer noch einen Teil Ihrer Immobilie vererben.
Achten Sie bei der Immobilienrente darauf, dass Ihr Nießbrauchrecht oder Ihr Wohnrecht im Grundbuch an erster Rangstelle eingetragen wird.
Die Verrentung von Immobilien stellt in vielen Situationen eine hilfreiche Lösung dar. Denn wer jahrelang in die Abzahlung seiner Immobilie investiert, hat sich einen sicheren Alterssitz geschaffen. Aber oft fehlen im Ruhestand dann die finanziellen Mittel für dringend benötigte Anschaffungen oder um sich lang gehegte Wünsche zu erfüllen. Denn bei vielen Menschen ist ihr Vermögen im Ruhestand in der Immobilie gebunden und es sind keine weiteren Geldreserven in größerem Umfang vorhanden.
Im gesetzten Alter wird es meist immer schwieriger und/oder kostspieliger einen Kredit bei einem Geldinstitut zu bekommen. Denn viele Banken und Sparkassen schätzen das Risiko des Rückzahlungsausfalls als zu hoch ein und verweigern einen höheren Kredit. Da bildet eine klassische Immobilienrente, beispielsweise in Form einer monatlichen Auszahlung, eine beachtenswerte Alternative.
Die Vorteile einer Immobilienrente: Nach einem Verkauf des Hauses oder der Wohnung müssen Sie sich nicht mehr um die Instandhaltung Ihrer lieb gewonnen Immobilie kümmern, denn für die meisten Reparaturen kommt der neue Eigentümer auf. Sie können das durch den Verkauf erlöste Geld frei und flexibel nutzen. Wenn Sie sich für ein anderes Immobilienrentenmodell entscheiden, bleiben Sie weiter für Ihre Immobilie verantwortlich, erhalten aber ebenfalls Kapital aus der Verrentung Ihres Eigentums.
Die Verrentung einer Immobilie lohnt sich am ehesten
Wenn Sie Ihren Ruhestand mit einer Immobilienverrentung unterstützen wollen, haben Sie die Wahl zwischen unterschiedlichen Modellen. Die Modelle unterscheiden sich hauptsächlich darin, ob Sie weiterhin Eigentümer der Immobilie bleiben, welche Rechte und Pflichten Sie ausüben und in welcher Form Ihnen der Erlös der Immobilienverrentung ausgezahlt wird. Außerdem unterscheiden sich die Zugangsvoraussetzungen der unterschiedlichen Modelle.
Für die Auszahlung der Immobilienrente bestehen verschiedene Möglichkeiten: Entweder als meist lebenslange monatliche Rente oder als Einmalzahlung.
Interessant für Erben:
Manche Anbieter geben eine Rentengarantie, die die Auszahlung eines Betrages an die Erben garantiert, falls der Hausbesitzer frühzeitig verstirbt.
Wird eine Hypothek auf die Immobilie aufgenommen, müssen die Erben diese nicht übernehmen, sie können aber meist die Schulden begleichen, um in den Besitz der Immobilie zu gelangen.
Ein Vorteil der Immobilienrente ist, dass keine besondere Bonität vorgewiesen werden muss. Es ist meist bereits ausreichend, wenn Sie über eine Immobilie in einem guten Zustand im Wert von meist mindestens 200.000 Euro verfügen, um eine Immobilienrente inklusive Wohnrecht zu erhalten.
Lassen Sie sich professionell beraten, um das Maximale an Rentenzahlungen herauszuholen. So können Sie Ihre Rente aufstocken.
Eine Alternative zur Immobilienrente bietet der Vollverkauf Ihrer Immobilie. Sie erhalten dann den Wert Ihrer Immobilie als einmalige Zahlung und haben die volle Flexibilität darüber, wo Sie zukünftig leben werden.
Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen, können Sie diese nicht mehr selbst nutzen. Aber ist die Immobilie im Laufe der Zeit zu groß geworden, die Kinder sind längst ausgezogen, da möchte man sich gerne verkleinern und den Pflege- und Instandsetzungsaufwand verringern. Es kann auch im Alter attraktiv sein, seniorengerecht oder/und zentraler zu wohnen. Vielleicht möchten Sie in die Nähe Ihrer Kinder ziehen? Auch der Weg ins Pflegeheim ist für viele Senioren eine Option. Dann kann das gewonnen Geld aus dem Verkauf der Immobilie zur Erfüllung der eigenen Bedürfnisse oder die der Kinder und Enkel genutzt werden.
Sie können Ihre Immobilie nur einmal verrenten. Deswegen ist es sehr wichtig, sich vorher ausführlich zu informieren und die Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle der Immobilienverrentung kennenzulernen. Deswegen ist eine ausführliche Beratung so wichtig. Geben Sie dazu Ihre Wünsche in den Online-Fragebogen ein, um den passenden Partner für Ihre Immobilienrente zu finden. Wir stellen für Sie den Kontakt zu mehreren unserer Partner her, die Ihnen dann individuelle Angebote unterbreiten werden. Dieser Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Im Folgenden haben wir die am häufigsten gestellten Fragen zur Immobilienverrentung für Sie beantwortet:
Die Immobilienverrentung stellt eine besondere Form der privaten Altersvorsorge dar. Sie ermöglicht es älteren Haus- und Wohnungsbesitzern, das über Jahrzehnte ins Eigenheim investierte Vermögen im Ruhestand wieder in Geld umzuwandeln, ohne deshalb die eigenen vier Wände verlassen zu müssen.
Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Immobilienrente
Wer im Alter eine Zusatzrente benötigt, für den ist die Immobilienverrentung interessant. Es werden verschiedene Modelle angeboten:
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Wenn Sie Ihre Immobilie verrenten wollen, können Sie zwischen verschiedenen Modellen wählen. Entscheiden Sie sich für eine Variante, die zu Ihrer persönliche Situation passt. Jedes der Modelle der Immobilienrente hat seine eigenen Vor- und Nachteile. Hier erfahren Sie, wo die Unterschiede liegen und worauf Sie achten sollten.
Erfahren Sie hier mehr zu den Varianten:
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Gründe für eine Immobilienverrentung (Pro)
Gründe gegen eine Immobilienverrentung (Contra)
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Die Höhe der Rente berechnet sich aus diesen Faktoren:
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Ja, es ist möglich, die Immobilie nur teilweise zu verrenten. Denn der Teilverkauf ist eine Form der Immobilienverrentung, bei der ein Teil der Immobilie verkauft wird und der Eigentümer im Gegenzug eine monatliche Rente erhält. Der Teilverkauf funktioniert ähnlich wie beim Nießbrauchrecht. Beim Teilverkauf verkaufen Sie höchstens 50 Prozent der Immobilie. Für die Nutzung der verbleibenden 50 Prozent zahlen Sie ein monatliches Nutzungsentgelt.
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Die Leibrente wird beispielsweise im Allgemeinen bis zu Ihrem Lebensende gezahlt und stellt somit eine lebenslange Rente dar.
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Die Höhe der möglichen Rente wird berechnet, indem vom Wert der Immobilie der Wohnwert (die theoretische Miete) abgezogen wird und das Ergebnis durch die statistisch erwartete Restlebenszeit (Monate) geteilt wird. Das ergibt stark vereinfacht den monatlichen Rentenbetrag. Eventuell müssen weitere Kosten berücksichtigt werden. Eine Einmalzahlung durch den Käufer wird entsprechend vom Immobilienwert abgezogen und reduziert die Rente.
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Ob eine Immobilienrente versteuert werden muss, hängt vom gewählten Modell ab. In vielen Fällen fallen keine Steuern an, doch es existieren Ausnahmen. Immobilienrenten wie beispielsweise die Leibrente werden vom Finanzamt als Einkünfte bewertet und müssen deshalb prinzipiell auch versteuert werden. Denn dort gibt es einen einkommensteuerpflichtigen Anteil: den sogenannten Ertragsanteil. Wie hoch dieser ausfällt, regelt der § 22 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die Höhe hängt von Ihrem Alter bei Vertragsabschluss ab. Mit zunehmendem Alter sinkt die Steuer.
Ob Sie bei der Immobilienverrentung eine Steuer auf Ihre monatliche Zusatzrente zahlen müssen, hängt von Ihren sonstigen Einkünften und dem Jahr Ihres Rentenbeginns ab.
Bei einem Teilverkauf wird die Summe meistens nicht in Raten, sondern auf einen Schlag ausgezahlt. Diese Einmalzahlung müssen Sie in der Regel nicht versteuern. Allerdings sollten Sie die Grunderwerbsteuer und die Spekulationssteuer bei einem Immobilien-Teilverkauf beachten. Die Zahlung einer Spekulationssteuer beim Verkauf bzw. der Teilverkauf Ihrer Immobilie hängt davon ab, ob sie innerhalb der Spekulationsfrist stattfindet. Wenn Sie das verrentete Haus oder die Wohnung selbst nutzen, beträgt diese drei Jahre. Unter Umständen fällt eine Gewerbesteuer an.
Zeitrenten sind im Allgemeinen vollständig steuerpflichtig. Zahlungen bei einer Umkehrhypothek sind dagegen steuerfrei.
Beim Nießbrauch können Sie in der Immobilie meist nicht nur lebenslang wohnen, sondern diese auch vermieten und von den Mieteinnahmen profitieren. Diese müssten dann auch versteuert werden. Beim Verkauf einer Immobilie wird der Nießbrauchwert vom Verkehrswert des Objektes abgezogen, dadurch reduziert sich der Wert der Immobilie. Beim Nießbrauchverfahren lässt sich auch meist die Erbschaftssteuer senken.
Da wir weder Juristen noch Steuerberater sind, dürfen wir keine Beratung zur Steuer machen, bitte wenden Sie sich bei Fragen an kompetente Personen wie beispielsweise einen Steuerberater. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Aussagen.
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Der große Vorteil der Immobilienverrentung: Sie können weiterhin in der vertrauten Immobilie wohnen. Das gilt meist bis zu Ihrem Lebensende, es können aber auch kürzere Fristen vereinbart werden.
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